Grundsätzlich ist jeder Ehegatte berechtigt, auch nach der Trennung die eheliche Wohnung/das Haus weiter zu nutzen. Zieht ein Ehegatte aus und erklärt nicht innerhalb von 6 Monaten seine ernsthafte Rückkehrabsicht, hat er sein Nutzungsrecht endgültig verloren.
Bei Streit darüber, wer die eheliche Wohnung/das Haus zukünftig nutzen soll, muss das Familiengericht auf Antrag darüber entscheiden, ob und wie die Ehewohnung aufzuteilen ist oder ob ein Ehegatte die Wohnung insgesamt alleine nutzen darf.
Die Eigentumsverhältnisse an der Wohnung/dem Haus spielen dabei zunächst nur eine untergeordnete Rolle, die Regelung kann während der Trennungszeit also auch zugunsten des Nicht-Eigentümers erfolgen. Wer den Mietvertrag abgeschlossen hat, ist für eine gerichtliche Regelung über die Nutzung der Ehewohnung während der Trennungszeit ohne jede Bedeutung.